Personen, die Pelze oder Pelzprodukte an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, sind verpflichtet, diese nach Tierart, Herkunft und Gewinnungsart zu deklarieren. Das BLV prüft mittels Stichproben an den Verkaufsstellen oder gezielten Prüfungen aufgrund begründeter Hinweise, ob die Deklarationen den Vorschriften der PDV entsprechen (Art. 9 f. PDV). Ergibt die Kontrolle, dass die Deklaration den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so informiert das BLV die Person, die den Pelz oder das Pelzprodukt an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, über das Ergebnis der Kontrolle und gibt ihr Gelegenheit zur Stellungnahme.