Diese Stellungnahme vom 15. November 2019 wurde dem Beauftragten von beiden Parteien übermittelt. 9. Mit E-Mail vom 11. Dezember 2019 teilte der Beauftragten den Parteien die Aufhebung der Sistierung und die Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens mit. 10. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. II. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung: