8. Diesem Parteiwechsel stimmte das BAV mit E-Mail vom 11. Dezember 2019 zu. Gleichzeitig informierte es, dass es nach der Schlichtungsverhandlung dem Antragsteller für die bessere Nachvollziehbarkeit des veröffentlichten Berichts zunächst ein direktes Gespräch angeboten habe, wobei die Möglichkeit offengelassen wurde, weiterhin die im Schlichtungsverfahren vereinbarte ergänzende Stellungnahme zuzustellen. Der Antragsteller habe sich für die schriftliche Stellungnahme entschieden. Diese Stellungnahme vom 15. November 2019 wurde dem Beauftragten von beiden Parteien übermittelt.