Eine Einigung bezüglich der Namensnennung der kontrollierten Verkaufsstellen sei jedoch nicht gefunden worden, weshalb er um die Weiterführung des Schlichtungsverfahrens ersuche. Im gleichem Schreiben bat er um einen Parteiwechsel an eine beim selben Medienerzeugnis tätigen Journalistin (nachfolgend Antragstellerin). 8. Diesem Parteiwechsel stimmte das BAV mit E-Mail vom 11. Dezember 2019 zu.