Auch habe die Bekanntgabe wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. 6. Am 15. Oktober 2019 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher die Parteien eine ergänzende Stellungnahme zum veröffentlichten Kontrollbericht bis Mitte November 2019 vereinbarten. Das Schlichtungsverfahren wurde daraufhin bis zum 15. Dezember 2019 sistiert. 7. Am 9. Dezember 2019 teilte der Antragsteller mit, dass das BLV ihm weitere Informationen habe zukommen lassen. Eine Einigung bezüglich der Namensnennung der kontrollierten Verkaufsstellen sei jedoch nicht gefunden worden, weshalb er um die Weiterführung des Schlichtungsverfahrens ersuche.