Darin hielt er am Begehren um Zugang zu den Namen der Verkaufsstellen fest und erklärte, seit Jahren würden zahlreiche Händler Pelzprodukte auf unzulässige Weise, intransparent und nicht wahrheitskonform deklarieren. Konsumentinnen und Konsumenten würden getäuscht und in die Irre geführt. Sie müssten den vorgeschriebenen Deklarationen der Verkaufsstellen vertrauen können. Die Offenlegung der verlangten Informationen diene spezifischen öffentlichen Interessen, etwa dem Schutz des guten Glaubens, dem Tierwohl, dem Interesse eines fairen und rechtmässigen Wettbewerbs und damit dem wirtschaftlichen Wohl der Gesellschaft.