Sowohl in den Print- wie auch in den elektronischen Medien wurde breit über die Urteile des Appellationgerichts des Kantons Basel-Stadt und des Bundesgerichts sowie über deren Folgen, also über die hier zu beurteilenden Sachverhalte (Rückzahlung des Deliktsbetrags und Abberufung des damaligen Stiftungsratspräsidenten), berichtet. Weiter haben sich auch die Betroffenen selbst verschiedentlich zu den Ereignissen öffentlich geäussert. Daher weisen nach Ansicht des Beauftragten diese Informationen, die sich in den hier zu beurteilenden amtlichen Dokumenten finden, keinen Geheimnischarakter auf.