Vorliegend möchte der Antragsteller wissen, welche Massnahmen eine Aufsichtsbehörde von einer Stiftung gefordert und ergriffen hat, deren früherer Stiftungsratspräsident letztinstanzlich vom Bundesgericht wegen Veruntreuung verurteilt worden ist. Letztlich verlangt er nichts anderes als Transparenz über sämtliche Aktivitäten der Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit in einem konkreten Fall. Sein Zugangsgesuch deckt sich somit mit den mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips angestrebten Zielsetzungen.