Am einfachsten ist dies zu bewerkstelligen, indem sie mit dem Gesuchsteller telefonisch Kontakt aufnimmt und mit ihm die notwendige Spezifizierung vornimmt. Weiter kann sie dieser Verpflichtung auch nachkommen, indem sie ihm einen Ausdruck mit der Auflistung aller Dokumente des Dossiers zustellt oder – sofern die Behörde über kein Dokumentenmanagementsystem verfügt – eine Liste der vorhandenen Dokumente 3 erstellt.