Insbesondere interessieren mich die Akten, die erstellt wurden seit dem 8. Juni 2007 und die Rückzahlung der Deliktsumme von Y, wie sie das Bundesgericht in seinem Entscheid festgehalten hat, an die Paraplekiger-Stiftung (…).“ Der Journalist hatte in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Presseartikeln zur Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) verfasst.