blau markiert). Zu den Personendaten von Person P. __ zählen auch die Informationen, welche direkt dessen Sanktionierung durch die EU betreffen, weil diese sanktionsbezogenen Daten – insbesondere aufgrund des durch den mit dem Zugangsgesuch geschaffenen Personenbezugs – nicht anonymisiert werden können und damit der entsprechende Personenbezug nicht vollständig aufgelöst werden kann. Die in den vom EDA eingereichten Dokumenten rot und blau markierten Inhalte sind nach Auffassung des Beauftragten demnach nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens.