2/7 13. Gegenstand des vorliegenden Schlichtungsverfahrens ist der Zugang zu im Zusammenhang mit der Sanktionierung von Person P. __ durch die Europäische Union stehenden Dokumenten gemäss Zugangsgesuch vom 9. April 2026. Da der Antragsteller gemäss seinem Zugangsgesuch explizit nicht Zugang zu Personendaten verlangt bzw. dieses "[…] keinen Zugang zu personenbezogenen Informationen als solchen […]" bezweckt resp.