In dieser Stellungnahme gab das EDA an, nach nochmaliger Prüfung wiedererwägungsweise einen Teilzugang zu den verlangten amtlichen Dokumenten zu gewähren und im Übrigen an der Zugangsverweigerung festzuhalten. Das EDA begründete die weiterhin verbleibenden Zugangsbeschränkungen kategorienweise und kennzeichnete die von der jeweiligen Begründungskategorie erfassten Inhalte mit roten, blauen und grünen Markierungen. 6.