4. Mit E-Mail vom 18. Mai 2026 bestätigte der Beauftragte gegenüber dem Antragsteller den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags das EDA dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 5. Am 8. Juni 2026 reichte das EDA die betroffenen Dokumente und eine Stellungnahme ein. In dieser Stellungnahme gab das EDA an, nach nochmaliger Prüfung wiedererwägungsweise einen Teilzugang zu den verlangten amtlichen Dokumenten zu gewähren und im Übrigen an der Zugangsverweigerung festzuhalten.