Gemäss Bundesverwaltungsgericht reicht dies aber nicht aus, um den Zugang zu verweigern.34 44. Nach Ansicht des Beauftragten ist davon auszugehen, dass die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts auch für Vermittlungsgeschäfte von Kriegsmaterial gelten, da diese im gleichen Umfeld stattfinden und ebenso einer Bewilligungspflicht unterliegen und reguliert sind. Es ist möglich, dass die Antragstellerin durch die Zugänglichmachung eine unangenehme Medienberichterstattung hinnehmen muss, insgesamt reicht dies jedoch nicht aus, damit das private Interesse der