Es hält insbesondere auch fest, dass der Ausfuhr von Kriegsmaterial (auch in "politisch umstrittene" Länder) ein freier unternehmerischer Entscheid der Geschäftstätigkeit zugrunde liegt. Ein Bekanntwerden der verlangten Informationen könne für die Unternehmen zwar kurzfristig unangenehme Folgen haben, etwa in Form einer vorübergehend höheren Medienpräsenz, verbunden mit kritischen Fragen und Kommentaren.