Durch diese Angaben könne der Kundenkreis deutlich eingegrenzt werden sowie zeige es den Geschäftsgang der Antragstellerin auf, wobei ihre geschäftliche Entwicklung über den längeren Zeitraum beobachtet werden könne. Somit könne die Konkurrenz in Erfahrung bringen, wie sich ihre Geschäfte seit 2014 geographisch sowie auch kundenbedingt entwickelt hätten und es entstehe ein Wettbewerbsvorteil für die Konkurrenz zu ihren Lasten. Auf der vom SECO dem Beauftragten eingereichten Liste ist die Antragstellerin nur einmal vertreten.