Gemäss Anhörungsschreiben des SECO, auch an die Antragstellerin, enthält diese Liste folgende Informationen: "Firmenname, Jahr, Herkunftsland, Bestimmungsland, Kategorie des Endempfängers und Kategorie des Kriegsmaterials" (s. Ziff. 7). 25. Die Antragstellerin macht sowohl in ihrem Schlichtungsantrag vom 16. April 2024 als auch in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 5. Juli 2024 eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 11 BGÖ und Art. 29 Abs. 2 BV geltend. 26. Das Öffentlichkeitsgesetz sieht in Art. 11 BGÖ eine Anhörung vor: