Sie könne sich nicht wirksam gegen die "Herausgabe der Daten […] wehren". Schliesslich habe das SECO der Antragstellerin in seinem Schreiben vom 9. April 2024 angezeigt, dass es nach Prüfung seiner Stellungnahme vom 22. März 2024 in Betracht ziehe, die vom Gesuchsteller gewünschten Informationen zugänglich zu machen. Dabei habe das SECO keine Gründe genannt, weswegen es eine Gewährung des Zugangs in Betracht ziehe und weshalb es zu diesem Schluss gekommen sei. Es habe nicht dargelegt, warum die geltend