Der Inhalt der Informationen, welche das SECO zugänglich machen wolle, seien lediglich sehr allgemein und knapp wiedergegeben worden. Welche Informationen über die Antragstellerin und deren Organe das SECO dem Gesuchsteller zugänglich machen wolle, habe das SECO ihr bis dato nicht mitgeteilt. Sie habe weder eine Kopie der angefragten Listen erhalten, noch sei sie auf andere Weise über die sie betreffenden Informationen informiert worden. Das SECO verunmögliche ihr somit die Ausübung ihres Mitwirkungsrechts und damit ihr Recht, ihren Standpunkt wirksam geltend zu machen.