Dafür könne es notwendig sein, ihr eine Kopie des Dokuments zuzustellen, "notfalls" unter Abdeckung der Daten von weiteren betroffenen Personen. Alternativ seien ihr die notwendigen Angaben auf andere Weise mitzuteilen bspw. durch eine Zusammenfassung des Dokuments. Mit Schreiben des SECO vom 4. März 2024 an sie sei lediglich angezeigt worden, dass ein Journalist ein "Akteneinsichtsgesuch" für drei Listen eingereicht habe. Der Inhalt der Informationen, welche das SECO zugänglich machen wolle, seien lediglich sehr allgemein und knapp wiedergegeben worden.