Der Beauftragte gab beiden die Möglichkeit, eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 16. Mit Eingabe vom 28. Juni 2024 ersuchte die Antragstellerin den Beauftragten um eine Fristverlängerung zur Einreichung der ergänzenden Stellungnahme. Mit Schreiben vom 1. Juli 2024 erstreckte der Beauftragte die Frist für die Einreichung der Stellungnahme bis zum 5. Juli 2024. 17. Am 5. Juli 2024 reichte die Antragstellerin eine ergänzende Stellungnahme ein und führte Folgendes aus: - "Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 11 BGÖ und Art.