Nichtsdestotrotz habe das SECO sie am 11. April 2024 darüber informiert, dass es, entgegen ihrem Ersuchen, daran festhalte, dem Gesuchsteller die gewünschten Informationen zugänglich zu machen. Unklar bleibe weiterhin, welche der gewünschten Informationen sie betreffen und, ob allfällige Personendaten und die Daten juristischer Personen anonymisiert werden. 11. Mit Schreiben vom 17. April 2024 bestätigte der Beauftragte der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrags.