Darin führt sie aus, das SECO habe in seinem Schreiben vom 4. März 2024 den Inhalt des "Akteneinsichtsgesuch[es]" in gekürzter Form und generisch wiedergegeben, es jedoch unterlassen, ihr darüber Auskunft zu geben, zu welchen sie und ihre Verwaltungsräte betreffenden Informationen das SECO dem Gesuchsteller tatsächlich Zugang verschaffen möchte. Das SECO habe weder bestätigt noch verneint, ob die von ihr gegenüber dem SECO genannten Geschäfte von der "Veröffentlichung" betroffen seien oder ob das SECO beabsichtige, noch weitere Informationen über ihre Geschäfte zu "veröffentlichen".