Der Totalwert der bewilligten oder abgelehnten Geschäfte pro Firma sowie die Angaben über das Herkunfts- und Bestimmungsland würden Geschäftsgeheimnisse darstellen. Der Totalwert pro Firma gebe einen genauen Hinweis über den Geschäftsgang der genannten Unternehmen und die Nennung der Länder lasse Rückschlüsse auf den Kundenkreis zu. Zum Schutz dieser Geschäftsgeheimnisse biete es sich an, den Totalwert nicht pro Firma, sondern aggregiert auszuweisen. Die Informationen über die Länder dürften nicht mit den Firmennamen in Verbindung gebracht werden können.