11 Abs. 1 BGÖ an. Es informierte sie über das Zugangsgesuch und legte insbesondere dar, dass der Gesuchsteller drei Listen verlange: - "Eine Liste der Firmen, die im Jahr 2023 eine Bewilligung zum Export von Kriegsmaterial erhalten haben (ab einer Höhe von CHF 100'000); - Eine Liste der Firmen, deren Gesuche für den Export von Kriegsmaterial im Jahre 2023 abgelehnt worden sind; - Eine Liste der zwischen 2014 und 2023 genehmigten und abgelehnten Vermittlungsgeschäfte von Kriegsmaterial.