{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2025-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-11--A_2025-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/9oVMOQBhdOuk/Empfehlung%20vom%2011.%20April%202025%20SECO-%20Liste%20Vermittlungsgesch%C3%A4fte%20von%20Kriegsmaterial%202014-2023.pdf", "Checksum": "2a172c43ab13a2131afb116f8c79a82b"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Empfehlung vom 11. April 2025 SECO- Liste Vermittlungsgeschäfte von Kriegsmaterial 2014-2023"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.04.2025"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 11.04.2025"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 11.04.2025"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 11. April 2025: SECO / Liste Vermittlungsgeschäfte von Kriegsmaterial 2014-2023"}], "ScrapyJob": "446973/66/2019", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:18:43", "Checksum": "c518ea9c34e238e3c967fcb46654c4ae", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.04.2025\nRegeste:\nEmpfehlung vom 11. April 2025: SECO / Liste Vermittlungsgeschäfte von Kriegsmaterial 2014-2023\n\n 11/13\n47. Zusammenfassend gelangt der Beauftragte zu folgendem Ergebnis:\n- Die Antragstellerin konnte ihr Anhörungsrecht wahrnehmen. Das SECO hat eine Anhörung im\nSinne von Art. 11 BGÖ durchgeführt, wobei die Antragstellerin alle nötigen Informationen besass, um sich wirksam zum Zugangsgesuch zu äussern. Zudem konnte sie im Schlichtungsverfahren Stellung nehmen.\n- Die Antragstellerin hat nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die Zugänglichmachung zur streitgegenständlichen Liste ein geschütztes Geschäftsgeheimnis im Sinne von Art. 7 Abs. 1\nBst. g BGÖ offenbaren würde. Der Ausnahmegrund von Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ findet keine\nAnwendung.\n- Die Interessensabwägung nach Art. 57s Abs. 4 RVOG ergibt, dass an der Bekanntgabe der\nstreitgegenständlichen Liste inkl. der Daten der Antragstellerin ein überwiegendes öffentliches\nInteresse besteht.\n\n(Dispositiv auf der nächsten Seite)\n\n12/13\nIII Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte:\n\n48. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gewährt den vollständigen Zugang zur Liste \"Vermittlungsgeschäfte 2014-2023\", inkl. der Daten der Antragstellerin.\n49. Die Antragstellerin kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim Staatssekretariat für Wirtschaft den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) verlangen, wenn sie mit\nder Empfehlung nicht einverstanden ist (Art. 15 Abs.1 BGÖ).\n50. Das Staatssekretariat für Wirtschaft erlässt eine Verfügung, wenn es mit der Empfehlung nicht\neinverstanden ist (Art. 15 Abs. 2 BGÖ).\n51. Das Staatssekretariat für Wirtschaft erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser\nEmpfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ).\n52. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten und Daten juristischer Personen der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name der Antragstellerin und des Gesuchstellers anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ).\n53. Die Empfehlung wird eröffnet:\n- Einschreiben mit Rückschein (AR) (teilweise anonymisiert)\nB.__\nvertreten durch X.__\n\n- Einschreiben mit Rückschein (AR)\nStaatssekretariat für Wirtschaft SECO\n3003 Bern\n\n54. Eine Kopie dieser Empfehlung geht an:\n- Einschreiben mit Rückschein (AR) (teilweise anonymisiert)\nGesuchsteller\n\nAstrid Schwegler Julian Sonderegger\nStv. Leiterin Direktionsbereich Jurist Direktionsbereich\nÖffentlichkeitsprinzip Öffentlichkeitsprinzip\n\n13/13\n"}