11 Urteil des BVGer A-1432/2016 vom 5. April 2017 E. 3.3.2. 4/7 25. Die Dokumente enthalten verschiedene Kategorien von Personendaten: Personendaten der Firma A., Namen und Angaben von natürlichen Personen, welche bei A. arbeiten, Namen und Angaben von Bundesangestellten und den Namen eines Mitglieds des Regierungsrates des Kantons Genf. Welche dieser Personendaten die Antragstellerin interessieren, bzw. welche in Anwendung von Art. 9 Abs. 1 BGÖ abgedeckt werden können, ist nicht bekannt.