» 8. Mit E-Mail vom 22. Juni 2023 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags das GS-EFD dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 9. Am 3. Juli 2023 reichte das GS-EFD dem Beauftragten die betroffenen Dokumente (verschiedene E-Mails und zwei Schreiben) ein. 10. Am 5. Juli 2023 bat der Beauftragte das GS-EFD, ihm zu bestätigen, dass die Antwort von A. zur Anhörung nur mündlich erfolgte (Ziff. 3), was das GS-EFD am gleichen Tag tat.