SR 235.1) sind Personendaten alle Angaben, welche sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Demgegenüber sind anonymisierte Daten keine Personendaten im Sinne der Legaldefinition. 15 24. Entgegen der Ansicht des Antragstellers kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen gestützt auf die Postleitzahl Rückschlüsse auf bestimmte oder bestimmbare Kreditantragstellende möglich sind. Diesfalls ist durch Schwärzungen die Pseudonymisierung sicherzustellen. III. Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: