Für seine Aufsichtsfunktion benötige das SECO grundsätzlich keine individuellen Daten zu den einzelnen verbürgten Krediten. Nur in einem Fall eines Bürgschaftsverlustes verlange es die relevanten Informationen zu einem konkreten Dossier. Die Daten, welche es von den Bürgschaftsorganisationen erhalte, leite es an die EFK weiter und lösche diese danach. 20. Auf der gemeinsamen Website des WBF und des EFD 14 werden gewisse vom Antragsteller verlangte Informationen in aggregierter Form anonym veröffentlicht: