3/6 11. Das SECO teilte dem Beauftragen am gleichen Tag mit, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Bürgschaftsorganisationen noch nicht abgeschlossen worden sei. Der erste Entwurf werde derzeit vom SECO erarbeitet. Aufgrund der laufenden Weiterentwicklung diverser Themen, wie z.B. Missbrauchsbekämpfung, würden laufend neue Elemente dazu kommen.