Dabei berief es sich auf das Bankkundengeheimnis, das Geschäftsgeheimnis und den Schutz der Privatsphäre Dritter. 10. Am 16. Juni 2020 ersuchte der Beauftragte das SECO um die Zustellung eines der öffentlichrechtlichen Verträge zwischen dem WBF und den Bürgschaftsorganisationen.