Zum jetzigen Zeitpunkt verfüge das SECO über keine individuellen Daten über kreditnehmende Unternehmen und Personen (Namen, Umsatzangaben, Bankverbindungen etc.). Das SECO teilte zudem mit, es schliesse mit den Bürgschaftsorganisationen einen vierjährigen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Finanzhilfen ab. Schliesslich legte es dar, auch wenn individuelle Daten beim SECO vorhanden wären, würde es den Zugang verweigern. Dabei berief es sich auf das Bankkundengeheimnis, das Geschäftsgeheimnis und den Schutz der Privatsphäre Dritter.