Da die Verbürgung Aufgabe der Bürgschaftsorganisationen sei, besässen diese die Daten der abgeschlossenen Kreditvereinbarungen. Zum Zwecke der Missbrauchsbekämpfung würde die EFK Datenabgleiche mit den beim Bund vorhandenen Daten und den Daten der Bürgschaftsorganisationen durchführen. Das SECO leite die von den Bürgschaftsorganisationen erhaltenen Daten an die EFK weiter und lösche danach die Daten. Zum jetzigen Zeitpunkt verfüge das SECO über keine individuellen Daten über kreditnehmende Unternehmen und Personen (Namen, Umsatzangaben, Bankverbindungen etc.).