Es könne von diesen jederzeit die Auskünfte und Unterlagen verlangen, die es zur Erfüllung dieser Aufgaben benötige. Die Bürgschaftsorganisationen würden dem SECO periodisch Bericht über die Höhe der wahrscheinlichen Bürgschaftsverluste erstatten. Bei den Covid-Solidarbürgschaften habe der Bund die Aufgabe, allfällige Verluste der Bürgschaftsorganisationen zu zahlen. Da die Verbürgung Aufgabe der Bürgschaftsorganisationen sei, besässen diese die Daten der abgeschlossenen Kreditvereinbarungen.