Beiden wurde auch mitgeteilt, dass der Beauftragte das Schlichtungsverfahren aus Gründen der öffentlichen Gesundheit (Massnahmen betreffend Coronavirus) schriftlich durchführen werde und sie Gelegenheit hätten, eine Stellungnahme einzureichen. Auch forderte der Beauftragte das SECO dazu auf, die betroffenen Dokumente einzureichen und im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gemäss Art. 12b der Verordnung über 5 Medienmitteilung vom 3. April 2020 (besucht am 5. August 2020). 6 Art. 11 Abs. 1 COVID-19-Verordnung. 7 https://covid19.easygov.swiss/fuer-medien/#anchor-2 (besucht am 5. August 2020).