SR 152.3) beim SECO betreffend die Covid-Überbrückungskredite um folgende Informationen ersucht: - Name und Adresse der Antragstellenden, Rechtsform, Geschäftsfeld und Wirtschaftsabteilung (z.B. gemäss NOGA-Nomenklatur), - angefragte Geldmenge und gesprochene Geldmenge je Antrag, - abgelehnte Anträge mit Begründung, - Aufteilung der gesprochenen Gelder nach Wirtschaftsabteilungen (z.B. NOGA-Nomenklatur).