OR 3 sind, gewährt (Art. 1 Abs. 2 Covid- 19-SBüV). Die Kredite werden bei den am Bürgschaftsprogramm teilnehmenden Banken und bei der Postfinance (Kreditgeberinnen) beantragt, welche die entsprechenden Unterlagen an die Bürgschaftsorganisationen weiterleiten. Die Dokumente zum Bürgschaftsprogramm sind im Anhang 1 (Rahmenbedingungen Kredite), Anhang 2 (Kreditvereinbarung), Anhang 3 (Bürgschaftsvertrag Kredit Plus) und Anhang 4 (Kreditantrag Kredit Plus) der Verordnung veröffentlicht. 4 2.