verfügt, hält es dies zuhanden der Antragstellerin in einer Verfügung fest. 37. Das Staatssekretariat für Migration SEM hält an seinem Bescheid fest, den Fragebogen gemäss Antrag D des Zugangsgesuchs nicht auszufüllen, da das Öffentlichkeitsgesetz die Verwaltung nicht zur Erstellung eines Dokuments verpflichtet. 38. Die Antragstellerin kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim Staatssekretariat für Migration SEM den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) verlangen, wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden ist (Art.