21 34. Aufgrund dieser Sachlage und mangels gegenteiliger Begründung durch das SEM ist für den Beauftragten nicht abschliessend dargelegt, dass das SEM der Antragstellerin den Zugang zu 19 Vgl. Ziffer 15 oben. 20 Urteil des BVGer A-7235/2015 vom 30. Juni 2016 E. 5.4 mit Hinweisen. 21 • Bundesamt für Justiz und Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung: Häufig gestellte Fragen, 7. August 2013, Ziff. 4.1.5.