8/11 sämtliche Einzel-Dokument der ersten Kategorie zu identifizieren und deren jeweilige Zugänglichkeit zu prüfen. Die entsprechenden Dokumente wären aufgrund der gesetzlichen Vermutung des freien Zugangs zu amtlichen Dokumenten 19 grundsätzlich zugänglich zu machen oder die verlangte Auskunft über deren Inhalt zu erteilen, es sei denn, das SEM kann nachweisen, dass ein Ausnahmetatbestand nach Art. 7 Abs. 1 BGÖ erfüllt ist, ein besonderer Fall von Art. 8 BGÖ vorliegt oder die Privatsphäre resp. Personendaten (Art. 7 Abs. 2