Die hiervor aufgeführte Argumentation des SEM berücksichtigt nach Ansicht des Beauftragten nicht, dass im Allgemeinen aus der Formulierung des Zugangsgesuchs und im Besonderen aus der Umschreibung "alle Akten" nicht ohne Weiteres geschlossen werden kann und darf, dass sich das Zugangsbegehren der Antragstellerin spezifisch auf eine statistische Auswertung der Informationen bezieht. Gemäss ihrem Zugangsgesuch möchte die Antragstellerin insbesondere konkret wissen, welche Gründe jeweils zur Erstreckung bzw. Nichterstreckung der Nichtigerklärung führten.