Aufgrund der entsprechenden Argumentation des SEM lassen sich diese grob in die zwei folgenden Kategorien einteilen: Zur ersten Kategorie zu zählen sind sämtliche Dokumente aus dem Zeitraum zwischen 1. Juli 2006 und 1. Januar 2018, die einen Bezug zu einem konkreten Verfahren betreffend die Nichtigerklärung bzw. die Erstreckung der Nichtigerklärung in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 aBüG aufweisen (insb. alle Verfahrensakten und die entsprechenden Verfügungen).