5/11 VBGÖ). 20. Zu beurteilen sind folglich die Anträge A und C gemäss Zugangsgesuch vom 14. Dezember 2020. Antrag A umfasst "alle Akten […], die sich im oben genannten Zeitraum [Anm.: Gültigkeitszeitraum aBüG] mit der Erstreckung der Nichtigkeit der erschlichenen Einbürgerung auf Familienangehörige […] befassen". Mit anderen Worten ersucht die Antragstellerin um Zugang zu sämtlichen amtlichen Dokumenten des SEM, die in einem Zusammenhang mit der Anwendung von Art. 41 Abs. 1 i.V.m.