Am 11. Februar 2021 reichte das SEM die unter Ziffer 3 hiervor aufgeführten Dokumente und eine Stellungnahme ein. In dieser Stellungnahme beschränkte sich das SEM auf die Erklärung, dass es der Antragstellerin "sämtliche vorhandenen Dokumente, welche inhaltlich von ihrem Einsichtsgesuch betroffen sind, uneingeschränkt zugestellt [hat]". Das Schlichtungsbegehren sei abzuschreiben, da der Zugang zu amtlichen Dokumenten weder verweigert noch eingeschränkt oder aufgeschoben wurde. 10. Am 15. Februar 2021 reichte die Antragstellerin dem Beauftragten eine Stellungnahme ein.