Gleichentags forderte der Beauftragte das SEM dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie eine ausführliche und detailliert begründete Stellungnahme einzureichen. Die Beteiligten wurden zudem darüber informiert, dass aus Gründen der öffentlichen Gesundheit (Corona-Virus) keine Schlichtungsverhandlung stattfinde und das Schlichtungsverfahren schriftlich durchgeführt werde. 9. Am 11. Februar 2021 reichte das SEM die unter Ziffer 3 hiervor aufgeführten Dokumente und eine Stellungnahme ein.