Weiterhin ausstehend, und somit Gegenstand des vorliegenden Schlichtungsverfahrens, seien die amtlichen Dokumente gemäss den Anträgen A, C und D des Zugangsgesuchs vom 14. Dezember 2020. 8. Mit E-Mail vom 3. Februar 2021 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrages und wies auf die Möglichkeit zur Einreichung einer ergänzenden Stellungnahme hin. Gleichentags forderte der Beauftragte das SEM dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie eine ausführliche und detailliert begründete Stellungnahme einzureichen.