2/11 /Erstreckung der Nichtigerklärung führten]) zur Verfügung stellen zu können. Die Antragstellerin äusserte ausserdem ihre Auffassung, wonach das SEM ihr nicht alle amtlichen Dokumente im Zusammenhang mit der Anwendung von Art. 41 Abs. 3 aBüG zukommen liess und noch weitere Dokumente vorhanden sein müssten. 5.