BüG ist nun definitiv" [Beilage 6]. 4. Mit E-Mail vom 28. Januar 2021 teilte die Antragstellerin dem SEM bezugnehmend auf die E- Mail des SEM vom 8. Januar 2021 mit, dass die Schweiz vom UNO-Kinderrechtsausschuss dazu aufgefordert worden sei, ihr Datenerhebungssystem zu verbessern, damit die Situationen aller Kinder einfacher analysiert werden könne (Ausschuss für die Rechte des Kindes: Empfehlung Nr. 17 vom 4. Februar 2015 2).